ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) UND TEILNAHMEBEDINUNGEN FÜR UNSERE SEMINARE
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§ 1
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Geltungsbereich
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1.
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Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Hamburger Notfalltarining GbR- L-P. Lorenzen- Tangstedter Landstraße 22
D-22415 Hamburg - im Folgenden: „HHNT“ genannt- gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden vom HHNT, selbst bei Kenntnis,
nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil.
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2.
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Die Angebote vom HHNT sind freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für Angaben in Publikationen jeglicher Art und Form einschließlich solcher Angaben im Internet
oder auf elektronischen Datenträgern.
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3.
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Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform. Dies gilt auch
für eine Abbedingung dieser Schriftformabrede selbst.
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4.
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Mitarbeiter vom HHNT sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt dieser Allgemeinen
Teilnahmebedingungen hinausgehen.
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§ 2
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Zustandekommen und Umfang des Vertragsverhältnisses
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1.
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Anmeldungen zu Veranstaltungen vom HHNT sind schriftlich vorzunehmen und für den Anmeldenden rechtsverbindlich.
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2.
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Ist für Veranstaltungen die Teilnehmerzahl begrenzt und liegt HHNT eine darüber hinausgehende Anzahl von Anmeldungen vor, liegt es im Ermessen von HHNT, mit welchen
Anmeldenden ein Vertragsverhältnis eingegangen wird. Dabei ist HHNT insbesondere nicht an die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen gebunden.
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3.
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Die Anmeldung gilt als vom HHNT angenommen und das Vertragsverhältnis damit als zustande gekommen, sobald HHNT eine schriftliche Anmeldebestätigung oder via E-mail
erteilt oder innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Anmeldung nicht ausdrücklich schriftlich die Ablehnung erklärt hat.
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4.
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Abweichend hiervon kommt ein Vertragsverhältnis bei Veranstaltungen vor Ort nach mündlicher Anmeldung des Teilnehmers durch dessen Eintragung in die ausliegende
Teilnehmerliste zustande, wobei der Vertragsschluss unter der Bedingung des Vorhandenseins eines freien Teilnahmeplatzes innerhalb der Höchstteilnehmerzahl steht.
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5.
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Soweit im Einzelfall kein schriftliches Vertragsverhältnis vorliegt, vom HHNT jedoch Leistungen erbracht und vom Teilnehmer bezahlt worden sind, verzichtet dieser auf
den Einwand eines mangelnden Auftrages.
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6.
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Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der mit HHNT vereinbarten Veranstaltung, die Veranstaltungsunterlagen, Pausenerfrischungen, sowie die Ausstellung einer
Teilnahmebescheinigung. Darüber hinausgehende Leistungen werden nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung Bestandteil der Teilnahmegebühr.
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§ 3
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Kosten / Zahlungsmodalitäten
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1.
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Die Teilnahmegebühr mit der Veranstaltungsbezeichnung ist bis zu dem in der von HHNT übersandten Rechnung genannten Zeitpunkt, in jedem Falle aber vor Beginn der
Veranstaltung einbezahlt bzw. überwiesen zu werden.
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2.
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Bei Veranstaltungen vor Ort ist die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn bar an HHNT zu bezahlen, was vom HHNT am Ende der Veranstaltung auf der gem. § 2 Ziff. 6
geschuldeten Teilnahmebescheinigung quittiert wird.
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3.
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Abweichende Zahlungsarten oder -modalitäten, insbesondere die Gewährung einer Ratenzahlung, bedürfen in jedem Falle einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung
mit HHNT. HHNT ist insbesondere zur Hereinnahme von Wechseln oder Schecks nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets nur zahlungshalber und
vorbehaltlich der Einlösung. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem HHNT über den Gegenwert verfügen kann.
Hiervon befreit sind jedoch Zahlungen durch Kostenträger wie LUK oder die Berufsgenossenschaften von denen eine aktuelle Kostenübernahmeerklärung bei
Lehrgangsbeginn vorliegt. Liegt die Kostenübernahme zu Beginn der Veranstaltung nicht vor, ist HHNT berechtigt die Ausbildungsgebühr in bar zu kassieren oder den
Lehrgang kostenpflichtig für die Teilnehmer zu strornieren.
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4.
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Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, hat er während des Verzugs die Geldschuld in gesetzlicher Höhe zu verzinsen, wobei es sich HHNT vorbehält, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, soweit der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
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5.
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HHNT ist bei Zahlungsverzug des Teilnehmers darüber hinaus berechtigt, für schriftliche Mahnungen eine Mahnkostenpauschale in Höhe von jeweils 5,00 € anzusetzen. Weist
das Konto des Teilnehmers nicht die erforderliche Deckung auf, hat der Teilnehmer darüber hinaus etwaig beim HHNT anfallende Rücklastschriftkosten zu ersetzen.
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6.
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Der Teilnehmer verzichtet bei bezahlten Leistungen von HHNT auf sämtliche Rechtsmittel, die über eine Rechnungsberichtigung hinausgehen. Schadensersatzansprüche des
Teilnehmers gegenüber HHNT bleiben unberührt.
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7.
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Dem Teilnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig
festgestellt oder durch HHNT schriftlich anerkannt worden ist.
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8.
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Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen HHNT bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch HHNT.
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9.
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HHNT behält sich die Geltendmachung eines über die vorgenannten Ansprüche hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor. In diesem Falle bleibt das Recht des Teilnehmers
unberührt, den Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens bei HHNT zu erbringen.
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§ 4
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Beendigung des Vertragsverhältnisses
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1.
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Das Vertragsverhältnis mit HHNT endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung, sowie im Falle einer
Gesellschaft durch deren Auflösung, sofern nicht eine Rechtsnachfolge stattfindet.
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2.
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Schriftliche Um- oder Abmeldungen des Teilnehmers sind bis maximal einen Tag vor Beginn der Veranstaltung möglich. Der Teilnehmer hat jedoch bei wirksamem
Rücktritt bis einschließlich vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € zu bezahlen, bei Rücktritt zwischen dreizehn und
einschließlich sieben Tagen eine solche in Höhe von 30% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch von 15 €, sowie bei Rücktritt zwischen sechs und einschließlich
einem Tag vor Beginn der Veranstaltung in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr, mindestens jedoch von 20 €.
Beim Rücktritt am Veranstaltungstag wird die Normale Teilnehmergebühr erhoben.
Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass HHNT ein geringerer Schaden entstanden ist als dies sich in der zu erbringenden
Bearbeitungsgebühr oder in der vollen Teilnahmegebühr wiederspiegelt.
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3.
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Der Teilnehmer ist überdies berechtigt, HHNT einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem Falle haften der Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer für Ansprüche vom HHNT
aus dem Vertragsverhältnis gesamtschuldnerisch. HHNT ist berechtigt die Stellung eines Ersatzteilnehmers abzulehnen, wenn dies für HHNT unverhältnismäßig wäre,
insbesondere aus in der Person des Ersatzteilnehmers liegenden Gründen oder wenn der Teilnehmer die fällige Teilnahmegebühr noch nicht bezahlt hat.
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§ 5
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Änderungsvorbehalte von HHNT
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1.
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Unplanmäßige, unwesentliche Änderungen, insbesondere des vereinbarten Termins, Orts oder Referenten der Veranstaltung behält sich HHNT ausdrücklich vor.
Referentenwechsel oder Änderungen im Programmablauf unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhalts stellen lediglich unwesentliche Änderungen in diesem Sinne dar.
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2.
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HHNT verpflichtet sich, den Teilnehmer hiervon innerhalb einer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und Gründe der Änderung angemessenen Zeit zu unterrichten.
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3.
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Muss eine Veranstaltung ersatzlos entfallen, so erstattet HHNT umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
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4.
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Muss eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben werden, ist der Teilnehmer innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Mitteilung dieses Umstandes durch HHNT
zum schriftlich zu erklärenden Rücktritt berechtigt. HHNT erstattet in diesem Falle umgehend die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurück.
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§ 6
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Urheberrecht
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1.
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Die von HHNT herausgegebenen Veranstaltungsunterlagen - unabhängig vom dabei verwendeten Medium - stehen exklusiv dem Teilnehmer zur Verfügung.
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2.
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Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von HHNT
vervielfältigt, verbreitet, aufgezeichnet oder in irgend einer Form weitergegeben werden. HHNTbehält sich insoweit alle Rechte vor.
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§ 7
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Haftung von HHNT
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1.
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HHNT schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um von HHNT, einem gesetzlichen Vertreter oder einem
Erfüllungsgehilfen von HHNT verursachte Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Bereich wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) haftet HHNT für solche Schäden, die von HHNT, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von HHNT leicht fahrlässig verursacht
worden sind, auf das vorhersehbare und vertragstypische Maß möglicher Schäden.
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2.
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Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsausschlussregelungen finden keine Anwendung für Schäden des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von HHNT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen von HHNT beruhen.
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§ 8
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Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort/Gerichtsstand
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1.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmenbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
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2.
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Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte zwischen HHNT und dem Teilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch dann, wenn der
Teilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder die Erfüllung des Vertrages oder
seine Ausführung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat. Für mögliche kaufrechtliche Ansprüche wird die Geltung des UN-Kaufrechts ausdrücklich
ausgeschlossen.
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3.
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Erfüllungsort ist der Sitz von HHNT (AG Norderstedt). Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz von HHNT als vereinbart.
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